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IWB Nr. 7 vom Seite 357 Fach 8 Argentinien Gr. 4 Seite 2

Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs in Argentinien

von AO jur. Dirk Styma, Kanzlei M.&M. Bomchil, Buenos Aires

I. Einführung

Am wurde im Amtsblatt der argentinischen Nation das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs als Gesetz Nr. 25.156 verabschiedet. Es ersetzt das seit August 1980 gültige Gesetz 22.262.

Das neue Gesetz hat zwei wesentliche Merkmale. Zum einen behält es das bestehende Verbot der Beschränkung oder Verzerrung des Wettbewerbs und des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei und zum anderen führt es einen Kontrollprozess ein, in dem vorab über wirtschaftliche Konzentrationen, welche durch Fusionen oder Firmenübernahmen entstehen, entschieden wird.

Zur Durchführung der Bestimmungen sieht das Gesetz ein neu zu schaffendes Organ vor, nämlich das Nationale Tribunal zum Schutz des Wettbewerbs (Tribunal Nacional de Defensa de la Competencia — TNDC). Bis zur Einführung dieses Tribunals werden dessen Aufgaben von der bereits bestehenden Nationalen Komission zum Schutz des Wettbewerbs (Comisión Nacional de Defensa de la Competencia — CNDC) wahrgenommen.

II. Anwendung des Gesetzes

Das Gesetz findet Anwendung auf juristische und natürliche Personen, welche sich auf dem Gebiet der Republik Argentinien wirtschaftlich betätigen und auf diejenigen, welche außerhalb Argentiniens tätig sind,...

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