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Internationale Amtshilfe nach der Änderung des OECD-Musterabkommens 2000
I. Allgemeines
Der Begriff der internationalen Amtshilfe — in Bezug auf die Festsetzung und Erhebung von Steuern — umfasst die drei folgenden Bereiche:
die Amtshilfe im Ermittlungsverfahren,
die Amtshilfe im Vollstreckungsverfahren sowie
die Amtshilfe bei der Zustellung behördlicher Schriftstücke.
Dieser Beitrag wird sich im Folgenden nur mit der Amtshilfe im Ermittlungsverfahren durch den Austausch von Informationen auf der Grundlage des Art. 26 OECD-MA befassen. Hierbei wird zunächst grundlegend der auch schon nach dem alten OECD-MA bestehende Informationsaustausch dargestellt, und nachfolgend werden die Erweiterungen und Auswirkungen durch die Änderungen des OECD-MA 2000 analysiert.
Das Ziel der internationalen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch ist es, dass durch die zwischenstaatliche Zusammenarbeit der Finanzbehörden auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine den Abgabengesetzen entsprechende gleichmäßige und wettbewerbsneutrale Besteuerung ermöglicht wird ( BStBl 1979 II, S. 268 ff. sowie v. , BStBl 1995 II, S. 358 ff.). Hierbei haben die zuständigen Steuerbehörden sowohl bei der Inanspruchnahme als auch bei der Gewährung von Amtshilfe durch Auskunftsaustausch die Grundsätze der Verhä...