Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das neue russische Auslandsinvestitionsgesetz von Dipl.-Finanzwirt Dipl.-Kaufmann Rainer Zielke, Düsseldorf
Am ist in der Russischen Föderation (RF) das Föderale Gesetz vom „Über ausländische Investitionen in der RF„ (AuslInvG 1999) in Kraft getreten. Es tritt an die Stelle des bis dahin noch anzuwendenden Gesetzes vom „Über ausländische Investitionen in der RSFSR„ (AuslInvG 1991) und beendet die viele Jahre andau-S. 392 ernde Diskussion um ein modernes russisches Auslandsinvestitionsrecht. Bereits am war das Föderale Gesetz „Über die in Form von Kapitalinvestitionen betriebene Investitionstätigkeit in der RF„ (KapInvG 1999) vom in Kraft getreten, das auf alle Investoren anzuwenden ist und allgemein sog. „Kapitalanlageinvestitionen„ (Investitionen in das Sachanlagevermögen, für den Erwerb von Ausrüstungen usw.) regelt. Das KapInvG 1999 hatte das bedeutungslos gebliebene Gesetz „Über die Investitionstätigkeit in der RSFSR„ vom abgelöst. Damit wird die Investitionstätigkeit in Rußland nun durch die beiden Rahmengesetze AuslInvG 1999 und KapInvG 1999 geregelt, von denen hier im Wesentlichen nur das AuslInvG 1999 dargestellt und kommentiert wird.
Das nun in Kraft getretene AuslInvG 1999 ist mit seinen nunmehr elf statt bisher drei Garantien von außerordentlicher Bedeutung für den Rechtsschutz des ausländischen Investors. Hervorzuheben ist die Bestandsgaran...