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Kein Missbrauch bei Zwischenschaltung irischer Finanzanlagegesellschaften („Irland I”)
(Vorinstanz: FG Ba.-Wü., Urt. v. , 10 K 248/96, IWB F. 3a Gr. 1 S. 629), Zurückverweisung an das FG.
§ 42 AO, §§ 7 ff. AStG, Art. XXII Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 DBA-Irland
Leitsätze (des Bundesfinanzhofes):
1. Die Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer Kapitalanlagegesellschaft im niedrig besteuerten Ausland (hier: an einer gemeinschaftsrechtlich geförderten sog. IFSC-Gesellschaft in den irischen Dublin Docks) ist jedenfalls nicht deshalb gemäß § 42 AO 1977 rechtsmissbräuchlich, weil die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte im Ausland durch eine Managementgesellschaft erfolgt.
2. Einkünfte aus Dividenden werden nach Art. XXII Abs. 2 Buchst. a DBA-Irland nur dann von der deutschen Steuer freigestellt, wenn die Dividenden von einer irischen company limited by shares ausgeschüttet werden.
Aus dem Sachverhalt:
Siehe IWB F. 3a Gr. 1 S. 629 f.
Aus den Gründen:
1. Das FG ist im Ergebnis davon ausgegangen, dass die Zwischenschaltung der irischen S den Tatbestand des § 42 AO 1977 erfülle. Es liege ein Gestaltungsmissbrauch des Rechts vor, was zur Folge habe, dass die in Rede stehenden Kapitalerträge nicht der S, vielmehr unmittelbar der Klägerin zuzurechnen seien und bei dieser de...