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Einkommensteuer | Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nichtbuchführenden Landwirten im Weinbau
Die Einkünfte aus der Bewirtschaftung von Weinbergsflächen gehören gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Bei Weinbaubetrieben, deren Gewinn nicht nach § 13a Abs. 4 bis 6 EStG ermittelt wird, sind die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO zu schätzen, wenn dem FA aufgrund fehlender Buchführung bzw. Aufzeichnungen keine ausreichenden Unterlagen für die Feststellung des tatsächlichen Gewinns zur Verfügung gestellt werden. Zur Ermittlung des Gewinns aus Weinbau hatte das (NWB EN-Nr. 1597/98) ausführlich Stellung genommen. Diese Ausführungen sind nunmehr durch die für das Wj 2002/2003 aktualisiert bzw. ergänzt worden.