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Einkommensteuer | veräußerungsnaher Instandsetzungsaufwand vor Besitzübergang (§§ 9, 21 EStG)
Aufwendungen für im Rahmen einer Grundstücksveräußerung gegenüber dem Käufer übernommene Instandsetzungsarbeiten an einem Mietwohnhaus sind regelmäßig auch dann nicht mehr der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung sondern der nicht einkommensteuerbaren Vermögensumschichtung zuzurechnen, wenn die Arbeiten noch vor Beendigung der Vermietung (Besitzübergang) ausgeführt werden ( ).