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Änderungen im österreichischen Gesellschaftsrecht aufgrund von EG-Recht
Durch das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz erfolgte mit Wirkung zum die Anpassung der österreichischen Rechtslage an die diesbezüglichen EU-Richtlinien. Nachstehend soll ein praxisrelevanter Überblick für die daraus resultierenden Änderungen, die häufig zu beachten sind, gegeben werden.
I. Änderungen des GmbH-Rechts
Seit dem ist die Gründung einer Gesellschaft durch eine Person (Einmann-GmbH) alleine möglich. Anstelle eines Gesellschaftsvertrages ist eine ”Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft” notariell abzugeben.
In-sich-Geschäfte, das sind Rechtsgeschäfte, die ein Gesellschafter sowohl im eigenen Namen als auch im Namen der Gesellschaft (also mit sich selbst) abschließt, sind zulässig; eine Kuratorbestellung ist entbehrlich. Grundsätzlich soll die Pflicht zur Errichtung einer Urkunde darüber Zweifel über den Zeitpunkt des Abschlusses und nachträgliche Änderungen ausschließen; dies gilt nicht für Geschäfte des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes zu geschäftsüblichen Bedingungen.
Eine Kopie der gefaßten Gesellschafterbeschlüsse ist jedem Gesellschafter eingeschrieben zu übersenden. Klarstellend läuft daher die Monatsfrist zur Nichtigkeitsklage ab jetzt vom Tag der Absend...