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Offene Fragen zur „Minderbesteuerung” als Folge des Qualifikationskonflikts im deutschen DBA-Netz
I. Qualifikationskonflikte im deutschen DBA-Netz
Der Begriff „Qualifikationskonflikt„ wird im Schrifttum zum DBA-Recht häufig verwendet. Der Inhalt dieses Begriffs ist jedoch heftig umstritten (vgl. z. B. Vogel, DBA Einl. Rn. 91 ff.; Piltz, in: L. Fischer (Hrsg.), S. 22 ff.; Debatin, DStR 1992, Beihefter zu Heft 23 S. 7 f.). Im Jahr 1981 wurden erstmals Sonderbestimmungen ins deutsche DBA-Netz aufgenommen, die den „Qualifikationskonflikt„ und auch den „Zurechnungskonflikt„ regeln sollen (vgl. Prot. Ziff. 13 DBA Deutschland-Kanada). Dabei haben die Abkommenssetzer nicht an das vom Schrifttum geprägte Verständnis angeknüpft, sondern diese Begriffe selbständig definiert. Mittlerweile sind derartige Bestimmungen fester Bestandteil der deutschen Abkommenspraxis (vgl. BMF, EWS 1992, 76 f.; Menck, in: Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen (Hrsg.), DBA, Grundlagen, Qualifikationskonflikte Rn. 49 ff.). Im Schrifttum werden diese Bestimmungen auch als „Switch-Over-Clauses„ bezeichnet. Zweck dieser Bestimmungen ist — neben der Vermeidung der Doppelbesteuerung — auch und vor allem die Beseitigung sog. „weißer Einkünfte„ — jener Einkünfte, die aufgrund des Qualifikationskonflikts in beiden Vertrag...