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Aufwand auf ertraglose Beteiligungen
Rechtsprechung des BFH führt zur Gesetzesänderung
[i]BFH, Urteil v. 25. 6. 2009 - IX R 42/08 (BStBl 2010 II S. 220); Beschluss v. 18. 3. 2010 - IX B 227/09 (BStBl 2010 II S. 627)Seit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens wurden von Seiten der Finanzverwaltung Aufwendungen auf eine Beteiligung im Privatvermögen einer natürlichen Person oder im Betriebsvermögen eines Personenunternehmens gem. § 3c Abs. 2 EStG nach den Regeln des Halbabzugsverfahrens behandelt. Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 kommt, soweit nicht ein Fall der Abgeltungsteuer vorliegt, das Teilabzugsverfahren zur Anwendung. Der BFH hat in zwei Entscheidungen zwar die grundsätzliche Kongruenz zwischen dem Halbeinkünfteverfahren und dem Halbabzugsverbot bejaht. In den Fällen, in denen aber keine Einnahmen gem. § 3 Nr. 40 EStG vorliegen, hat er die Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG verneint. Die Frage ist, inwieweit diese Entscheidungen über die ihnen zugrunde liegende Fallgestaltung hinaus Bedeutung für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen auf Beteiligungen haben.
I. Problematik
[i]§ 3c Abs. 2 EStG bei Liquidationsverlusten (Anteile im Privatvermögen) setzt Einnahmen gem. § 3 Nr. 40 EStG voraus Im Urteil v. - IX R 42/08 (BStBl 2010 II S. 220) bejaht der BFH grds. die Kongruenz von § 3 Nr. 40 EStG – Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren – mit § 3c Abs. 2 EStG – Halb- bzw. Teilabzugsverbot. Sind aber noch keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen aus der Beteiligung angefallen, kommt eine teilweise Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 40 EStG nicht zur...