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Haftungssichere Gestaltung der wirtschaftlichen Neugründung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 985Drei Entscheidungen des Jahres 2010 haben die Diskussion über die wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines alten GmbH-Mantels deutlich belebt. Die analoge Anwendung der Vorbelastungshaftung auf Fälle der nicht erkannten wirtschaftlichen Neugründung kann zu einer der Höhe nach und zeitlich unbegrenzten Haftung der Gesellschafter führen, und zwar auch zulasten eines Rechtsnachfolgers.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Wirtschaftliche Neugründung in Abgrenzung zur Umstrukturierung
[i]Fälle der wirtschaftlichen Neugründung sind die Vorrats-GmbH und die Mantel-GmbHNeben der regelmäßigen Errichtung einer GmbH gibt es die Möglichkeit, eine bereits auf Vorrat gegründete GmbH oder einen alten, „leer” gewordenen, GmbH-Mantel zu aktivieren. Beide Gestaltungen sind gdrs. zulässig. Der BGH fasst sie als Fälle wirtschaftlicher Neugründung auf.
[i]Abgrenzung zur UmstrukturierungDie Frage, wann eine Umstrukturierung vorliegt und wann eine wirtschaftliche Neugründung durch Verwendung eines alten GmbH-Mantels, ist nur am Einzelfall zu klären. Problematisch ist es insbesondere dann, wenn der Geschäftsbetrieb eine Zeit lang überhaupt nicht mehr ausgeübt worden ist. Alles, was Unternehmenskontinuität belegt, spricht gegen eine wir...