Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besteuerung der Einkünfte natürlicher Personen aus Kapitalvermögen in Österreich
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 178Das Budgetbegleitgesetz 2011, das am im Nationalrat verabschiedet und im öBGBl I 111/2010 veröffentlicht wurde, sieht eine grundlegende Neuregelung der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen vor. Im Zuge dieser Totalreform sollen auch (private) Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen sowie Einkünfte aus Derivaten in das bestehende System der öKESt/Endbesteuerung eingebunden werden. Die Neuregelung der Einkünfte aus Kapitalvermögen betrifft primär natürliche Personen. Körperschaften sind nur insoweit betroffen, als sie Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften werden von der Neuregelung nicht tangiert. Der Top Beitrag bezieht sich dabei ausschließlich auf natürliche Personen und geht auf die Besonderheit der – von der Neuregelung betroffenen – Körperschaften nicht ein.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Neuregelung des Grundtatbestands der Einkünfte aus Kapitalvermögen
[i]Quellenorientierte Definition der Einkünfte aus Kapitalvermögen Die Einkünfte aus der Überlassung von Kapital i. S. des § 27 Abs. 2 und Abs. 5 öEStG n. F. orientieren sich weitgehend an den bisherigen – quellenorientiert definierten – Einkünften aus Kapit...