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IWB Nr. 5 vom Seite 157

Dokumentation der Verrechnungspreise in Frankreich konkretisiert

Dipl.-Vw. Daniel Schwerdt und Dipl.-Vw. Holger Zentgraf, Mitarbeiter der Service Line Transfer Pricing von Deloitte Frankfurt am Main

Nach der Einführung gesetzlich verankerter Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften in Frankreich mit Wirkung zum wurde am die finale Fassung der Verwaltungsrichtlinien zur Verrechnungspreisdokumentation durch die französische Finanzbehörde veröffentlicht. Die Richtlinie konkretisiert die neuen Dokumentationsvorschriften aus Sicht der französischen Finanzverwaltung.

I. Einleitung

Die im Dezember 2009 verabschiedeten gesetzlichen Dokumentationsvorschriften sind in den Artikeln L13 AA und L13 AB des Steuerverfahrensgesetzbuchs („Livre des procédures fiscales”) geregelt und begründen den rechtlichen Rahmen für Verrechnungspreisdokumentationen in Frankreich. Angewendet werden müssen die Vorschriften für Geschäftsjahre ab dem . Die kürzlich veröffentlichten Verwaltungsrichtlinien („Instruction 4 A-10-10 relative à l’obligation documentaire en matière de prix de transfert”) stellen eine Interpretation der gesetzlichen Regelungen aus Sicht der Finanzverwaltung dar und sind, ähnlich wie in Deutschland, nur für die Finanzbehörde und nicht für den Steuerzahler bindend. Allerdings müsste der Steuerpflichtige vor Gericht im Zweife...

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