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FG Rheinland-Pfalz | Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses in Portugal
(1) Eine Verrechnung von im Jahr 2004 erwirtschafteten Verlusten aus der Vermietung eines Ferienhauses in Portugal mit inländischen positiven Einkünften desselben Jahres scheidet nach deutschem Steuerrecht aus, wenn die Verluste nach § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG a. F. bestandskräftig gesondert festgestellt worden sind. Eine Verrechnung der negativen Einkünfte ist dann nur mit denselben Einkünften aus demselben Staat möglich. (2) Eine Verrechnung solcher Altverluste mit inländischen positiven Einkünften ist auch nach Gemeinschaftsrecht nicht geboten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Möglichkeit der Berücksichtigung der Verluste im Belegenheitsstaat ausgeschöpft, die Verluste also final sind. (3) Die zur Berücksichtigung von Betriebsstättenverlusten im Rahmen der Verlustverrechnung nach ...