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Aktuelle Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAD-62384 Mit (BStBl 2011 I S. 2) wurde der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) erneut in verschiedener Hinsicht geändert. Im Folgenden werden die für die Steuerpraxis bedeutsamen Änderungen dargestellt.
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter NWB 10/2011 S. 792
Durchbrechung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO)
[i]Zwingendes öffentliches Interesse rechtfertigt Durchbrechung des Steuergeheimnisses Der AEAO zu § 30 erläutert sehr ausführlich, unter welchen Voraussetzungen das Steuergeheimnis rechtmäßig durchbrochen werden kann. Neben den in der AO und anderen Gesetzen ausdrücklich genannten Fällen ist es immer wieder schwierig abzugrenzen, wann ein „zwingendes öffentliches Interesse” i. S. des § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO vorliegt. Für die Praxis sind daher die Regelungen des AEAO zum „zwingenden öffentlichen Interesse” sehr bedeutsam.
Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten (§ 122 AO)
[i]Ausschöpfen aller Erkenntnismöglichkeiten vor öffentlicher ZustellungSteuerverwaltungsakte werden nur wirksam, wenn sie dem Empfänger auch bekanntgegeben wurden (§ 124 Abs. 1 AO). Kennt die Finanzbehörde die Adresse des Empfängers nicht, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine öffentliche Zustellung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwZG möglich ist. Nr. 3.1.5.1 AEAO zu § 122 erläutert dazu, dass die Finanzbehörde vor einer Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung die gebotenen und zumutbaren Ermittlungen anstellen ...