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BFH 22.12.2010 I R 58/10, NWB 10/2011 S. 771

Körperschaftsteuer | Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S. von § 8b KStG 2002

Nach dem erfolgt die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG 2002 stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt. Eine nachträgliche Wertveränderung der Kaufpreisforderung aus einem Anteilsverkauf wegen Uneinbringlichkeit wirkt deswegen gewinnmindernd auf den Veräußerungszeitpunkt zurück.

Anmerkung:

Damit weitet der BFH – zur Herbeiführung einer sachgerechten Besteuerung – die „Punktbetrachtung”, welche die Rechtsprechung zur Besteuerung von Veräußerungen nach §§ 16, 17 EStG entwickelt hat, auf die laufende Gewinnermittlung aus. Im Streitfall entstand im Jahr 2002 ein (nach § 8b KStG steuerfreier) Gewinn aus dem Verkauf der Anteile an einer ausländischen Tochtergesellschaft. Im Jahr 2004 wurde die aktivierte Kaufpreisforderung (die später endgü...

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