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BMF 16.02.2011 IV C 3 - S 2411/07/10002, NWB 10/2011 S. 771

Einkommensteuer | Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG

Das zu der Berücksichtigung von Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Steuerabzugsverfahren für beschränkt Steuerpflichtige vor Inkrafttreten des JStG 2009 Stellung genommen. Betriebsausgaben oder Werbungskosten eines beschränkt Steuerpflichtigen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den inländischen Einnahmen stehen, können – unter den weiteren Voraussetzungen des BMF-Schreibens – beim Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG berücksichtigt werden. Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs ist in diesem Fall der positive Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den mit diesen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Auf diesen Betrag ist der Steuersatz anzuwenden, der sich aus der jeweils anzuwendenden...

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