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Aufrechnung von Steuervergütungsguthaben in der Insolvenz
Anmerkungen zum
[i]BFH, Beschluss v. 1. 9. 2010 - VII R 35/08 NWB VAAAD-56248 Der BFH hatte in seinem Beschluss v. - VII R 35/08 darüber zu befinden, ob die vom Finanzamt im Insolvenzverfahren zur Tabelle angemeldeten Steuerforderungen gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, den dieser im Rahmen einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen unternehmerischen Tätigkeit erworben hat, aufgerechnet werden dürfen. Der BFH hat diese Frage bejaht. Hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzschuldner eine gewerbliche Tätigkeit durch Freigabe aus dem [i]Busch/Kranenberg, NWB 11/2010 S. 824Insolvenzbeschlag ermöglicht, fällt ein durch diese Tätigkeit erworbener Umsatzsteuervergütungsanspruch nicht in die Insolvenzmasse und kann vom Finanzamt mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden. – Zur Begründung wird angeführt, dass das vom Schuldner während des Insolvenzverfahrens erworbene Vermögen zwar grds. zur Insolvenzmasse gehört (§ 35 InsO) und damit der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger dient. Dem Schuldner ist es dabei nicht möglich, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Insolvenzmasse zu verfügen, ebenso kann er aus der Insolvenzmasse zu befriedigende ...