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Abtretung von Steuererstattungsansprüchen in der Insolvenz
Abtretung vor, nach und im Insolvenzverfahren
[i]Waza/Uhländer/ Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, NWB Verlag Herne, 8. Aufl. 2010, ISBN: 978-3-482-41168-7Im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens kommt der Abtretung von Vermögensansprüchen, insbesondere Steuererstattungsansprüchen, aufgrund der mangelnden Liquidität des Schuldners eine besondere Bedeutung zu. Unabhängig von der Aufrechnungsmöglichkeit des Finanzamts, richtet sich die Wirksamkeit einer Abtretung nach deren Eingang beim Finanzamt und der Fälligkeit des Steuererstattungsanspruchs.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB ZAAAA-57018 der infoCenter-Beitrag „Abtretung von Erstattungs- und Steuervergütungsansprüchen” aufrufbar.
I. Allgemeines zur Abtretung von Steuererstattungsansprüchen
[i]Zulässigkeit der Abtretung nach § 46 AOAnsprüche eines Steuerpflichtigen auf die Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen können nach § 46 Abs. 1 AO abgetreten werden. Die Abtretung erfolgt nach den §§ 398 ff. BGB. Daneben gelten einschränkend die Sonderregelungen des § 46 AO.
Bei den Steuererstattungsansprüchen i. S. des § 46 AO handelt es sich insbesondere um Ansprüche auf Erstattung der durch Vorauszahlungen und/oder Steuerabzugsbeträge überzahlten Veranlagungssteuern sowie um Erstattungsansprüche, die sich aus den Einzelsteuergesetz...