StuB Nr. 4 vom Seite 1

Latente Steuern …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

… bei Organschaftsbeziehungen

Die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen von Organschaftsverhältnissen ist nach dem BilMoG zu überdenken. Das BilMoG leitet mit der Einführung des temporary-Konzepts als generelle Abgrenzungsmethode für Steuerlatenzen einen Paradigmenwechsel im „tax accounting„ ein. Die Änderung führt innerhalb der bilanziellen Abbildung von steuerlichen Organschaften in vielen Fällen zur Berücksichtigung von weiteren Steuerlatenzen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Dreixler/Ernst beleuchten in ihrem Beitrag ab S. 123 die Frage nach Ansatz, Bewertung und Ausweis von Steuerlatenzen bei Organschaftsverhältnissen in einem handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) nach BilMoG näher. Hierbei berücksichtigen sie auch die neue Verlautbarung des DSR über die Bilanzierung von latenten Steuern nach DRS 18. Der Standard geht auch auf die Besonderheit der Abbildung von Steuerlatenzen bei Organschaften ein. Wegen der praktischen Relevanz von Organschaften ist eine kritische Beurteilung bei diesem Sonderproblem notwendig.

Sanierungsklausel

Die sog. Sanierungsklausel im deutschen Unternehmenssteuerrecht, die es wirtschaftlich schlecht dastehenden Unternehmen trotz Eigentümerwechsels ermöglicht, Verluste gegen künftige Gewinne zu verrechnen, ist nach Ansicht der EU-Kommission als staatliche Beihilfe anzusehen und widerspricht den EU-Beihilferegeln. Die Folgen des jetzt nachträglich ergangenen Verbots sind einschneidend, wie Dorfmueller ab S. 147 aufzeigt: Alle gewährten Begünstigungen, die unter Anwendung der Sanierungsklausel seit dem gewährt worden sind, sind zurückzufordern, selbst wenn eine verbindliche Auskunft erteilt wurde. Ein Vertrauensschutz besteht insoweit nicht. Deutschland hat zwei Monate Zeit, um der Kommission eine Liste der Begünstigten zu übermitteln und sie über den Gesamtbetrag der zurückzufordernden Beihilfe zu informieren.

Die einstige Aufnahme neuer Investoren kann nunmehr nachträglich zum Untergang der Verlustvorträge führen. Die neue Tatsache verhindert in einigen Fällen einen Steuerminderungseffekt. Somit bewirkt der Liquiditätsvorteil der Verluste einen Misserfolg anstatt einer erfolgreichen Sanierung.

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Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 4/2011 Seite 1
ZAAAD-62021