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BBK 5/2011 S. 202

Lohn und Gehalt | Fehlerhafte LSt-Bescheinigungen 2010

Die Lohnsteuerbescheinigungen [i]Arbeitgeber müssen LSt-Daten nicht erneut übermitteln2010 für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber unter Nr. 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse verringerten Beiträge bescheinigt. In einer ersten Mitteilung vom wies das BMF darauf hin, dass die Arbeitgeber die Daten erneut übermitteln sollen. Anbieter von Abrechnungssoftware wie DATEV haben mittlerweile ihren Nutzern hierfür Software-Aktualisierungen übermittelt. Ergänzend teilte das BMF am mit, dass die Finanzverwaltung fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch ermitteln kann und dann zutreffend bei der Veranlagung berücksichtigt, so dass eine neue Datenübertragung nicht erforderlich sei.

Hinweis:

Gleichwohl empfiehlt das BMF [i]Vorsorgeaufwendungen im Steuerbescheid sorgfältig prüfen Arbeitnehmern und ihren steu...

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