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Grunderwerbsteuer | Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
Das FG Niedersachsen hat durch unanfechtbaren Beschluss des Berichterstatters v. dem Antragsteller, einem eingetragenen Lebenspartner, vorläufigen Rechtsschutz in Form der Aufhebung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids gewährt. Das Finanzgericht sieht in der Besteuerung einer Grundstücksübertragung unter eingetragenen Lebenspartnern aus dem November 2009 einen Gleichheitsverstoß gegenüber der Steuerbefreiung bei Ehegatten. Der Gesetzgeber hat im JStG 2010 zwar eine grunderwerbsteuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten geregelt. Die Neufassung des GrEStG gilt jedoch – anders als die vergleichbare Regelung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – nicht rückwirkend für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle ab Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (), sondern erst ab Inkra...