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Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte
Zwei Verfahren beim BFH anhängig
[i]Baum, NWB F. 2 S. 9725; ders., NWB F. 2 S. 9311; ders., NWB F. 2 S. 9293; Wienbracke, NWB F. 2 S. 9877; Schroen, NWB 51/2006 S. 4365Mit dem Föderalismusreform-Begleitgesetz hat der Gesetzgeber 2006 die Möglichkeit gesetzlich geregelt, vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft über bestimmte, noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu erlangen. Der Steuerpflichtige erhält durch die Bindungswirkung der Auskunft steuerliche Planungssicherheit für die beabsichtigten Maßnahmen. Der Preis hierfür ist jedoch die vom Gesetzgeber vorgesehene Gebührenpflicht für Auskünfte. Gegen die Einführung dieser Gebühr richten sich verschiedene Verfahren vor den Finanzgerichten, die bislang alle abschlägig beschieden wurden. In zwei Verfahren wurde der BFH angerufen.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB MAAAD-60291 der Mustereinspruch „Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO” aufrufbar.
I. Ausgangslage
[i]Finanzämter und BZSt können verbindliche Auskünfte erteilenNach § 89 Abs. 2 AO können die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im H...BGBl 2006 I S. 2098BStBl 2003 I S. 742