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Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer
[i]Marschner, NWB 43/2010
S. 3478Seit dem Jahr 2006 besteht für neue
Existenzgründungen die Möglichkeit zur freiwilligen
Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung nach § 28a SGB
III. Die ursprünglich bis zum befristete Regelung ist durch
das Gesetz für verbesserte Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt
(Beschäftigungschancengesetz) vom (BGBl 2010 I
S. 1417) jetzt als eine Pflichtversicherung auf Antrag dauerhaft
etabliert worden.
[i]Unsichere
Zukunft in der SelbständigkeitDie freiwillige
Weiterversicherung ist vor allem für Selbständige interessant, die
sich nicht sicher sind, ob sie auf Dauer ein ausreichendes Einkommen aus ihrer
Tätigkeit erzielen können. Sie können sich mit vergleichsweise
moderaten Versicherungsbeiträgen bis zu zwölf (ab 55 Lebensjahren bis
zu 18) Monate Arbeitslosengeld sichern, ferner weitere Leistungsansprüche
– etwa Weiterbildungsmaßnahmen oder die Übernahme von
Bewerbungskosten.
[i]Versicherungspflichtige Beschäftigung oder EntgeltersatzleistungVoraussetzung für eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist, dass der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war oder eine sog. Entgeltersatzleistung (z. B. Arbeitslosengel...