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NWB Nr. 9 vom Seite 742

Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer

[i]Marschner, NWB 43/2010 S. 3478Seit dem Jahr 2006 besteht für neue Existenzgründungen die Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung nach § 28a SGB III. Die ursprünglich bis zum befristete Regelung ist durch das Gesetz für verbesserte Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) vom (BGBl 2010 I S. 1417) jetzt als eine Pflichtversicherung auf Antrag dauerhaft etabliert worden.

[i]Unsichere Zukunft in der SelbständigkeitDie freiwillige Weiterversicherung ist vor allem für Selbständige interessant, die sich nicht sicher sind, ob sie auf Dauer ein ausreichendes Einkommen aus ihrer Tätigkeit erzielen können. Sie können sich mit vergleichsweise moderaten Versicherungsbeiträgen bis zu zwölf (ab 55 Lebensjahren bis zu 18) Monate Arbeitslosengeld sichern, ferner weitere Leistungsansprüche – etwa Weiterbildungsmaßnahmen oder die Übernahme von Bewerbungskosten.

[i]Versicherungspflichtige Beschäftigung oder EntgeltersatzleistungVoraussetzung für eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist, dass der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war oder eine sog. Entgeltersatzleistung (z. B. Arbeitslosengel...

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