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Verlängerung von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld
Fortführung von finanziellen Erleichterungen des Arbeitsförderungsrechts für Arbeitgeber
[i]Ehlers, Kurzarbeit, NWB 6/2009 S. 386Unter dem Eindruck der allgemeinen Wirtschaftskrise waren im Frühjahr 2009 besondere Gesetzesregelungen in das Arbeitsförderungsrecht (SGB III) eingefügt worden, welche Erleichterungen für Arbeitgeber beim Kurzarbeitergeld zum Gegenstand hatten. [i]Hold, Brennpunkt Kurzarbeit, NWB Verlag Herne, 2009, ISBN: 978-3-482-59951-4Diese Bestimmungen waren jedoch bis zum Ende des Jahres 2010 befristet. Mit dem Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt – Beschäftigungschancengesetz – dessen Grundzüge nachstehend dargestellt werden, ist es nun zu einer Verlängerung der besonderen Kurzarbeitergeldregelungen bis zum gekommen (amtliche Materialien finden sich in BT-Drucks. 17/1945 v. und 17/2454 v. sowie BR-Drucks. 517/10 v. ). Außerdem werden nachfolgend weitere Verlängerungen bzw. Neuregelungen vorgestellt, die in dem neuen Gesetz enthalten sind.
I. Verlängerung von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld
[i]Verlängerungen bis März 2012Folgende Sonderregelungen (zu den allgemeinen Kurzarbeitergeldbestimmungen der §§ 169 ff. SGB III) werden im Gefolge des neuen Beschäftigungschancengesetzes bis zum verlängert:
Dem Arbeitgeber werden auf Antrag (ab dem ersten Kalendermonat des Kurzarbeitergeldbezugs des betriebsangehörigen Arbeitnehmers und ohne besonde...