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Begründung für betriebsbedingte Kündigung des angestellten Freiberuflers
Bezieht sich der Beschäftigungsanspruch bzw. die Tätigkeitspflicht des Arbeitnehmers nach seinem Arbeitsvertrag nur auf einen Standort bzw. eine Betriebsstätte, wird der Arbeitgeber seiner Darlegungslast im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung hinsichtlich der Kausalität der unternehmerischen Entscheidung für den Wegfall dieses Arbeitsplatzes nicht dadurch gerecht, indem er schlicht den Wegfall von Arbeitsvolumen insgesamt für alle oder mehrere Standorte darlegt. Außerdem bedeutet die Regelung des § 45 Satz 2 WPO, derzufolge Wirtschaftsprüfer als leitende Angestellte i. S. des § 5 Abs. 3 BetrVG gelten, nicht, dass angestellte Wirtschaftsprüfer ohne Weiteres auch als „ähnliche leitende Angestellte” i. S. von § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG gelten und damit ohne die Beschränkungen dieses Gesetzes kündbar wären. Insoweit i...