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FG Münster 15.12.2010 10 K 2061/05 E, NWB 8/2011 S. 594

Einkommensteuer | Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

Das entschieden, dass das Halbabzugsverbot gem. § 3c Abs. 2 EStG auch dann Anwendung findet, wenn eine Kapitalbeteiligung mit Verlust veräußert wird. Im Streitfall veräußerte die Klägerin im Jahr 2002 GmbH-Anteile, die sie zuvor für 25.000 € erworben hatte, zum Preis von 2.000 €. Die Klägerin erklärte einen Veräußerungsverlust nach § 17 EStG in Höhe von 23.000 €. Das Finanzamt wandte dagegen das Halbeinkünfteverfahren an und berücksichtigte lediglich einen Verlust von 11.500 €. Das FG Münster bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Diese entspreche dem Gesetz. Das Halbabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG sei nur dann nicht anwendbar, wenn – anders als im Streitfall – durch die Kapitalbeteiligung keinerlei Einnahmen erzielt worden wären. [i]Gragert, NWB 17/2010 S. 1328; Loose/Michel, NWB 22/2010 S. 1736Die nur teilw...

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