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Halb-/Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG in Insolvenzfällen
Zum und Nichtanwendungsschreiben des BMF
[i]BMF, Schreiben v. 15. 2. 2010, BStBl 2010 I S. 181Der (BStBl 2010 II S. 220) entschieden, dass – in enger Auslegung des Gesetzeswortlauts – in den Fällen des Verlusts einer Beteiligung i. S. von § 17 EStG (z. B. im Insolvenzfall) das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dann nicht greift, wenn aus dieser Beteiligung keinerlei Einnahmen erzielt wurden, bei denen das [i]Waza/Uhländer/ Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 8. Aufl. 2010, NWB Verlag Herne. ISBN: 978-3-482-41168Halbeinkünfteverfahren (ab Veranlagungszeitraum 2009 das Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40 EStG) zur Anwendung kam, und dies auch in der Zukunft ausgeschlossen ist. Die Finanzverwaltung hat mit (BStBl 2010 I S. 181) bekannt gegeben, dass diese Entscheidung des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden ist (sog. Nichtanwendungsschreiben). Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über den Anwendungsbereich des § 3c Abs. 2 EStG und die Bedeutung der [i]Fuhrmann, NWB 51/2009 S. 3990; Hilbertz, NWB 39/2009 S. 3018genannten Entscheidungen, – insbesondere warum ein Nichtanwendungsschreiben in diesem Fall gerechtfertigt ist, auch wenn die Bundesregierung sich den „Abbau” von Nichtanwendungsschreiben zum Ziel gesetzt hat (vgl. Seite 13 des Koalitionsvertrags v. ).