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Einkommensteuer | Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen unter Angehörigen
Das BMF äußert sich zur steuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen, die unter Angehörigen oder zwischen einer Personengesellschaft und ihren beherrschenden Gesellschaftern geschlossen werden. Danach setzt die steuerliche Anerkennung insbesondere voraus, dass der Darlehensvertrag einem Fremdvergleich standhält und zivilrechtlich wirksam ist. Kriterien hierfür sind die Üblichkeit der Laufzeit, die Art und Zeit der Rückzahlung, die Entrichtung der Zinsen zu den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten sowie die ausreichende Besicherung des Darlehensanspruchs.
[i]Kriterien für den FremdvergleichAn den Fremdvergleich sind weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn es sich um einen Vertrag unter Angehörigen handelt, die wirtschaftlich voneinander unabhängig sind, und das Darlehen ...