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Kein Betriebsausgabenabzug bei unentgeltlicher Einräumung von Stock Options an Mitarbeiter
Bilanzielle Abbildung eines Aktienoptionsplans
[i]BFH, Urteil v. 25. 8. 2010 - I R 103/09 NWB XAAAD-56606 Der I. Senat des BFH entschied mit Urteil v. - I R 103/09 NWB XAAAD-56606 (veröffentlicht am ), dass die Ausgabe von Aktienoptionen (Stock Options) an Mitarbeiter durch eine Aktiengesellschaft im Rahmen ihres Aktienoptionsplans, der mit einer bedingten Kapitalerhöhung verbunden ist, im Zeitpunkt der Einräumung der unentgeltlich gewährten Bezugsrechte nicht zu einem gewinnwirksamen Personalaufwand führt. Gefolgt wurde damit der Ansicht der Vorinstanz sowie der herrschenden Schrifttumsmeinung, dass es an einem einlagefähigen Vermögensvorteil fehle und der Geschäftsvorfall handels- und auch steuerbilanziell ergebnisneutral zu behandeln sei. Dass diese Lösung von der bilanziellen Behandlung von aktienbasierten Vergütungssystemen nach IFRS 2 abweiche, sei mangels Maßgeblichkeit des IAS/IFRS-Abschlusses für die steuerliche Gewinnermittlung irrelevant. Im Folgenden wird die höchstrichterliche Entscheidung nach kurzer Schilderung des Sachverhalts und des Verfahrenshergangs einer kurzen rechtlichen Analyse unterzogen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangssachverhalt
[i]Bedingte Kapitalerhöhung für MitarbeiteraktienoptionsplanDie Klägerin ist eine börsen...