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Kein Betriebsausgabenabzug bei unentgeltlicher Einräumung von Stock Options an Mitarbeiter
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 350Der I. Senat des BFH entschied mit Urteil v. - I R 103/09 NWB XAAAD-56606 (veröffentlicht am ), dass die Ausgabe von Aktienoptionen (Stock Options) an Mitarbeiter durch eine AG im Rahmen ihres Aktienoptionsplans, der mit einer bedingten Kapitalerhöhung verbunden ist, im Zeitpunkt der Einräumung der unentgeltlich gewährten Bezugsrechte nicht zu einem gewinnwirksamen Personalaufwand führt. Gefolgt wurde damit der Ansicht der Vorinstanz sowie der herrschenden Schrifttumsmeinung, dass es an einem einlagefähigen Vermögensvorteil fehle und der Geschäftsvorfall handels- und steuerbilanziell ergebnisneutral zu behandeln sei.
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Bisheriger Meinungsstand
[i]Kontroverse Diskussion im FachschrifttumNach wohl h. M. ist von einem ergebnisneutralen Geschäftsvorfall auszugehen: Die Optionsausgabe führe allein zur Verwässerung der Altaktionäre, was jedoch den Vermögensbereich der Gesellschaft nicht tangiere. Teils wird hingegen ein erfolgswirksamer Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung vertreten, da die Optionsgewährung während der Sperrzeit einen Erfüllungsrückstand im Arbeitsverhältnis bedeute. Schließlich erachten wiederum andere eine gewinnwirksame Erf...