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Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug einer Personengesellschaft für die Kosten der Feststellungserklärung
Eine Personengesellschaft kann die Vorsteuer, die ihr für die Erstellung der Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte in Rechnung gestellt wird, nicht nach § 15 UStG abziehen. Nach Ansicht des BFH handelt es sich um eine Leistung, die nicht den unternehmerischen Bereich der Personengesellschaft betrifft, sondern allein den Bereich ihrer Gesellschafter; denn die Feststellungserklärung dient der Einkommensbesteuerung der Gesellschafter.
Die Vorsteuer ist hingegen abziehbar, soweit sie durch die folgenden Leistungen verursacht ist:
Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz);
Erstellung der USt- und GewSt-Erklärung, da es sich um Betriebssteuern handelt;
Kosten der Geschäftsbesorgung, soweit sie den innerbetrieblichen Verwaltungsbereich der Pe...