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BFH 17.06.2010 VI R 20/09, BBK 1/2011 S. 9

Lohnsteuer | Regelmäßige Arbeitsstätte eines Waldarbeiters

Ein weiträumiges Waldgebiet stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte eines Waldarbeiters dar, wenn sich in dem Waldgebiet keine ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers befindet. Folge: Es handelt sich um eine Auswärtstätigkeit. Der Arbeitnehmer kann daher

  • zum einen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer ansetzen und ist nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt

  • und zum anderen die Verpflegungspauschale geltend machen.

[i]Keine dauerhafte betriebliche EinrichtungFür den BFH war entscheidend, dass sich an den einzelnen Tätigkeitsorten im Waldgebiet keine dauerhaften betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers befanden.

Hinweis:

Ein großräumiges, zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers ist vom BFH bisher als regel...

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