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Immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-58743 Mit Urteil v. - VI R 11/09 NWB IAAAD-56611 hat der BFH Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung zum Abzug nach § 33 EStG zugelassen, obwohl die objektive Eignung der umstrittenen medizinischen Maßnahme nicht nachgewiesen worden war.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 1/2011 S. 20
Bisherige Rechtsprechung: [i]Krankheitskosten erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufigDer BFH geht davon aus, dass Krankheitskosten dem Steuerpflichtigen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Aufwendungen für Maßnahmen, denen die objektive Eignung zur Heilung oder Linderung der Krankheit mangelt, werden vom BFH allerdings nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zugelassen. [i]Formalisiertes NachweisverfahrenDeshalb hat der Steuerpflichtige insbesondere bei Aufwendungen für wissenschaftlich umstrittene Behandlungsmethoden nachzuweisen, dass die Behandlung nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes zur Heilung oder Linderung der Krankheit angezeigt ist und vorgenommen wird. Dieser Nachweis ist bislang durch ein entsprechendes – regelmäßig vor Beginn der Behandlung erstelltes – amtsärztliches oder vertrauensärztliches Gutachten oder...