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Das riskante Finanzierungsgeschäft innerhalb der GmbH & Co. KG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 45 In der Beratungspraxis zeigt sich, dass die Gründer einer GmbH & Co. KG die strengen Vorschriften zur Kapitalaufbringung oft missachten. Im Rahmen der Gründung einer GmbH & Co. KG werden die auf die Stammeinlagen der GmbH entfallenden Beträge bedenkenlos als Darlehen an die KG überlassen. Ein solches Finanzierungsgeschäft innerhalb der GmbH & Co. KG ist grds. gesetzwidrig. Die Gesellschafter und Geschäftsführer riskieren damit eine weitreichende Haftung.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 1/2011 S. 45.
Grund für das Darlehen zwischen GmbH und KG
[i]Schaffung günstiger Liquidität bei der KG durch „nicht benötigtes„ Kapital der GmbHDie Gesellschafter der GmbH & Co. KG unterscheiden nicht – wie das Gesetz es fordert – zwischen der KG und der Komplementär-GmbH, da sie “ihre“ GmbH & Co. KG als ein einheitliches Unternehmen ansehen. Mit der Überlegung, dass die Einlagebeträge der Komplementär-GmbH nicht benötigt und bei der aktiven KG sinnvoll eingesetzt werden, sollen Liquidität für das operative Geschäft geschaffen und Finanzierungskosten beschränkt werden.
Enge Grenzen für ein Kapitaltransfer bei Gründung
[i]Darlehen an KG ist grds. eine verbotene EinlagenrückzahlungDas Gesetz hält auch nach dem MoMiG am strengen Gebot der realen Kapitalaufbringung fest. Ausnahmsweise ist bei der ...