Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Änderung des InvStG
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum OGAW-IV-Umsetzungsgesetz beschlossen. In Art. 9 des Gesetzentwurfs (Änderung des InvStG) sind zwei Regelungen enthalten, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes anzuwenden sind. Die Regelungen betreffen § 18 Abs. 19 InvStG (Übergangsregelung beim Kapitalertragsteuerabzug für Grundstückserträge) und [i]Steinmüller, NWB 52/2010 S. 4258§ 18 Abs. 21 InvStG (Einschränkung des Erstattungsverfahrens nach § 11 Abs. 2 Satz 2 InvStG). Hierzu nimmt das Stellung.