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Mitunternehmerinitiative eines Treuhandkommanditisten durch Vollmacht zur Vertretung der KG bei ihrem einzigen Projekt
Wer eine Treuhandbeteiligung an einer Personengesellschaft vom Treugeber erwirbt, kann auch dann die für die Mitunternehmerstellung erforderliche Mitunternehmerinitiative entfalten, wenn er sich zwar gegenüber einem anderen Treugeber verpflichtet hat, von seinen ihm gegen die Treuhänderin zustehenden Gesellschafterrechten keinen Gebrauch zu machen, wenn ihm jedoch von der Personengesellschaft eine umfassende Vollmacht bzw. Vertretungsmacht für das einzige von der Gesellschaft betriebene Projekt und damit für ihren S. 954gesamten Geschäftsbereich eingeräumt worden ist (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).
Die Stellung des klagenden Treuhandkommanditisten ähnelte damit der eines Geschäftsführers oder eines anderen leitenden Angestellten. Ohne Bedeutung für die Mitunternehmerstellung w...