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Steuerermäßigung nach§ 35 EStG bei mehrstöckigen Personengesellschaften
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG vom (BStBl I S. 440) – geändert durch (BStBl 2010 I S. 43) – wie folgt geändert:
Die Rz. 10, 27 und 28 werden wie folgt gefasst:
(10) Sind dem Stpfl. als Einzelunternehmer oder Mitunternehmer Gewinne aus mehreren Gewerbebetrieben zuzurechnen, sind die jeweiligen Gewerbesteuer-Messbeträge für jeden Gewerbebetrieb und für jede Mitunternehmerschaft getrennt zu ermitteln, mit dem Faktor 3,8 zu vervielfältigen und auf die zu zahlende Gewerbesteuer zu begrenzen. Dabei sind bei negativen gewerblichen Einkünften eines Betriebs oder aus einer Beteiligung der – aufgrund von Hinzurechnungen entstehende – zugehörige Gewerbesteuer-Messb...