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Arbeitshilfe Oktober 2013

SEPA-Lastschriftmandat – Muster

Prof. Dr. Harald Ehlers
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Am ist in Deutschland das neue Recht der Zahlungsdienste in Kraft getreten. Ziel ist ein einheitlicher europäischer Zahlungsraum (Single Euro Payment Area, kurz: SEPA). Neben dem vorrangig praktizierten Einziehungsermächtigungsverfahren und dem Abbuchungsauftragsverfahren, die nur national nutzbar sind, wurden nun das SEPA-Basislastschrift- sowie das SEPA-Firmenlastschriftverfahren eingeführt. Beide Verfahren sind durch die EG-Zahlungsdienste-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden und werden unter Verwendung von IBAN und BIC (Bank-Identifizierungscode) angeboten. Nachfolgend erhalten Sie ein Muster eines SEPA-Lastschriftmandats, welches Sie bei der Umsetzung des neuen Rechts unterstützt.

Den ausführlichen Beitrag zu dieser Thematik finden Sie hier (Ehlers, )

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