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Notwendiges Beraterwissen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Neue EU-Regelungen erfordern Konsequenzen
Berater, die im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Bewertung eines Risikomanagementsystems oder im Rahmen organisatorischer Optimierungen mit der Verwaltung der Debitoren und Forderungen zu tun haben, sollten die neusten Entwicklungen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr kennen. Denn seit dem ist in Deutschland das neue Recht der Zahlungsdienste in Kraft. Die nicht leicht verständlichen Vorschriften der §§ 675c ff. BGB gehen auf die Richtlinie 2007/64/ EG zurück. Ziel ist ein einheitlicher europäischer Zahlungsraum (Single Euro Payment Area, kurz: SEPA). Zukünftig kann auch der gesamte Euro-Zahlungsverkehr über ein Konto abgewickelt werden. Praxisrelevante Chancen und Risiken sollte man rechtzeitig wahrnehmen. Insbesondere KMU sind auf die Neuregelungen im Geldverkehr nicht ausreichend vorbereitet.
SEPA-Lastschriftmandat (Muster) NWB LAAAD-57874
I. Wichtiges zum Überweisungsverkehr
1. Die falsch ausgestellte Überweisung
Es bleibt dabei: Gibt der Überweisende einen zu hohen Betrag oder einen falschen Empfängernamen und die dazu passende Kontonummer an oder wählt er aus mehreren Konten das falsche aus und der Empfänger nimmt die Gutschrift nicht erfüllungshalber oder an ...