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Dienstwagen | 1 %-Regelung wegen Privatnutzung trotz Sammelbeförderung von Arbeitskollegen
Der geldwerte Vorteil aufgrund einer Privatnutzung eines Dienstwagens ist nach der 1 %-Methode zu bewerten, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird . Dieser Lohnzufluss muss auch dann angesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, Arbeitskollegen zur Arbeitsstätte [i]Pflicht, Kollegen mitzunehmenmitzunehmen. Denn dieses betriebliche Interesse überwiegt nicht die Überlassung des Dienstwagens auch zu privaten Zwecken.
Die Verpflichtung, „weitere Arbeitnehmer zu den jeweiligen Arbeitsorten mitzunehmen”, [i]Keine steuerfreie Sammelbeförderungführt auch nicht zu einer steuerfreien Sammelbeförderung i. S. von § 3 Nr. 32 EStG, denn:
Zum einen ist die Anwendbarkeit des § 3 Nr. 32 EStG fraglich, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen darf; der Arbeitgeber kann dann nämlich dieses Fahrzeug nicht mehr für die...