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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Factoring

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

F. ist der Ankauf oder die Bevorschussung von Forderungen einer Unternehmung aus Warenlieferungen und Leistungen durch den Factor (meist Tochter einer Bank). Für die Unternehmung bedeutet F. die zeitlich vorgezogene Verflüssigung der in den Außenständen gebundenen Geldmittel. Der Begriff F. kommt von den Faktoreien, von Handelsniederlassungen, die im 18. Jahrhundert den Im- und Export mit den Kolonien betrieben. Der Bedeutungswandel vom Waren-F. zum Finanz-F. vollzog sich im 19. Jahrhundert in den USA. Neben Kreditkauf und Leasing ist F. eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung eines Teils des Betriebsvermögens durch Dritte. Der Markt für Factoringleistungen hat sich in den letzten Jahren stetig ausgeweitet.

Problem:

F. ist im praktischen Fall meist eine Kombination aus Finanzierungs-, Service- und Versicherungsgeschäft. Grund: Neben der Übernahme der Finanzierungsfunktion bietet der Factor Serviceleistungen (Debitorenbuchhaltung, Mahn- und Inkassowesen, Beratung) und Versicherungsleistungen (Übernahme des Risikos der Uneinbringlichkeit der Forderungen) an.

Die Unternehmung bezahlt dann (1) Zinsen, (2) Servicegebühr, (3) Del...

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