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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Leasing

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

L. (to lease = mieten, vermieten) ist die miet- oder pachtweise Überlassung von Wirtschaftsgütern durch die Produzenten dieser Güter oder durch besondere Leasing-Gesellschaften gegen periodische Zahlung von Leasing-Raten. Rechtlich ist der Leasing-Vertrag ein Vertrag eigener Art, der Elemente des Miet- oder Pachtvertrages, des Ratenkaufs- und Geschäftsbesorgungsvertrages, des Nutzungsrechts, Mietkaufs usw. enthalten kann.

Problem:

Die Alternative zum L. ist der kreditfinanzierte Kauf (kurz Kreditkauf). Die Entscheidung zwischen L. und Kreditkauf kann sich auf den Vergleich der Barwerte der Auszahlungen stützen. Danach ist die Finanzierungsvariante vorzuziehen, deren Auszahlungsbarwert kleiner ist. Die Entscheidung kann sich auch auf den Vergleich der Effektivzinssätze beider Finanzierungsmöglichkeiten stützen. Man wählt die Finanzierung, deren effektiver Jahreszins kleiner ist.

Hinweis:

Die Idee, Anlagegüter zu mieten und nicht zu kaufen, ist nicht neu. So vermietete die Bell Telephone Company in den USA bereits 1877 ihre Telefonanlagen. Um die Jahrhundertwende gab es in den USA schon Vermietungsgeschäfte im großen S...

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