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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Tariflohn

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

T. ist das laut Tarifvertrag an die Arbeitnehmer zu zahlende Arbeitsentgelt.

Hinweis:

Der T. ist ein Mindestlohn, der in individuellen Verträgen über-, nicht aber unterschritten werden darf. Er wird regelmäßig als Zeitlohn vereinbart; häufig ermöglicht der Tarifvertrag aber auch eine Leistungsentlohnung (Akkordlohn, Prämienlohn).

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