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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Prämienlohn

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

P. ist eine Mischform zwischen den Lohnformen Zeit- und Leistungslohn und besteht aus zwei Elementen:

(1) Grundlohn: Er darf nicht unter dem Tariflohn liegen, ist konstant und repräsentiert das Zeitlohnelement.

(2) Prämie: Sie stellt ein zusätzliches Entgelt dar und wird für quantitative und/oder qualitative Mehrleistungen gezahlt, die bei reiner Zeitlohnarbeit nicht ohne Weiteres erwartet werden können.

Im Gegensatz zum Akkordlohn erhält der Arbeiter beim P. nur einen Teil der Vergütung für seine Mehrleistung. Sie wird zwischen ihm und dem Betrieb nach einem vereinbarten Schlüssel aufgeteilt.

Beispiel:

Die Prämien lassen sich nach Bezugsgrößen einteilen in:

  • Quantitätsprämien: Sie prämieren die mengenmäßige Ausbringung und haben das Ziel, diese zu erhöhen. Hierin stimmen sie mit dem Akkordlohn überein; der Unterschied zum Akkordlohn liegt in der Existenz des Grundlohns.

  • Qualitätsprämien: Sie orientieren sich an der Qualität der erzeugten Leistungseinheiten. Es sollen möglichst wenig wertverminderte Erzeugnisse zweiter und dritter Wahl oder Ausschussartikel entstehen (Qualitätszirkel).

  • Ersparnisprämien: Sie werden...

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