Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Erhöhung steuerfreier Pauschalen bei beruflich veranlasstem Umzug ab 2010
Der Arbeitgeber kann beruflich veranlasste Umzugskosten dem Arbeitnehmer bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten . Von einer beruflichen Veranlassung ist dann auszugehen , wenn der Umzug
zu einer erheblichen Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte führt (d. h. mindestens um eine Stunde Fahrzeit pro Tag) oder
aus betrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgt oder
aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, des Wechsels des Arbeitgebers oder im Zusammenhang mit der Versetzung durchgeführt wird oder
der eigene Hausstand zur Beendigung einer doppelten Haushaltsführung an den Beschäftigungsort verlegt wird.
[i]Zusammensetzung des HöchstbetragsDer Höchstbetrag orientiert sich am Bundes...