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Lohnsteuer | Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen
Ab wurde die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ausgeweitet . Dies betrifft den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge sowohl im Veranlagungs- als auch im Lohnsteuerabzugsverfahren, wobei ausschließlich beim Lohnsteuerabzug die Vorsorgepauschale angewendet wird . Die Finanzverwaltung hat hierzu im Schreiben vom Änderungen und Klarstellungen zum bisher gültigen BMF-Schreiben vollzogen. Wesentliche [i]Abzugsfähigkeit von VorsorgeaufwandNeuerungen sind:
die ausdrückliche Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge in die Vorsorgepauschale nach dem Versicherungsstatus am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums, d. h. es erfolgt keine Aufteilung des Arbeitsverhältnisses auf Teilmonate,
die Möglichkeit, regulär zu besteuernde Entschädigungen bei der Berechnung der Vo...