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BBK 22/2010 S. 1056

Sozialversicherung | Sozialversicherungsfreiheit für praxisintegrierte duale Studiengänge

[i]Verbindung von Studium und BerufsausbildungIn Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts haben sich die Sozialversicherungsträger auf die Sozialversicherungsfreiheit für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen verständigt . Praxisintegrierte duale Studiengänge zeichnen sich durch einen hohen Anteil berufspraktischer Phasen aus, d. h. das Studium wird in diesen Fällen mit der Tätigkeit im Betrieb organisatorisch und zeitlich derart eng verknüpft, dass ein Teil der für den Studienabschluss erforderlichen Kompetenzen im Betrieb erworben und bewertet wird.

Indizien einer [i]Voraussetzungen einer Sozialversicherungsfreiheitsolchen engen Verknüpfung können zum Beispiel sein:

  • Rahmenausbildungsverträge der mit der Hochschule kooperierenden Betriebe oder

  • Abstimmungsverfahren zwischen Betrieb und Hochschule oder

  • Zielvereinbarungen zwi...

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