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Lastschriftwiderruf im Insolvenzverfahren
Gemeinsame Linie des IX. und des XI. Senats des BGH zum Lastschriftwiderruf
[i]Schelske, Probleme des Lastschriftverfahrens bei Insolvenz des Vertragspartners, NWB F. 21 S. 1617 NWB MAAAC-47584 Zwischen dem IX. und dem XI. Senat des Bundesgerichtshofs war umstritten, inwieweit Lastschriften im Insolvenzverfahren widerrufen werden konnten. Sowohl der IX. als auch der XI. Senat halten im Grundsatz an ihrer bisherigen Rechtsprechung zum Widerruf von Lastschriften im Insolvenzverfahren fest. Mit zwei am gleichen Tag veröffentlichten Entscheidungen finden beide Senate zu einer ähnlichen Linie, die es für Insolvenzverwalter in Zukunft deutlich schwieriger machen wird, Lastschriften zu widerrufen. Der IX. Senat kommt zu diesem Ergebnis über die Anwendung von Pfändungsfreigrenzen im Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen ( NWB NAAAD-48505. Der XI. Senat gibt deutliche Hinweise, wie die Kreditinstitute über eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bei Anwendung des SEPA-Verfahrens die Lastschriften insolvenzfest gestalten können ( NWB HAAAD-48507.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
Der Widerruf von Lastschriften im Insolvenzverfahren ist von enormer praktischer Bedeutung. Sowohl im Verbraucherinsolven...