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Probleme des Lastschriftverfahrens bei Insolvenz des Vertragspartners
Widerspruch des Insolvenzverwalters: Verpflichtung oder Haftungstatbestand?
Die Reichweite des Widerspruchsrechts des (vorläufigen) Insolvenzverwalters bei mittels Einzugsermächtigung eingezogenen Lastschriften wurde durch den BGH bereits Ende 2004 (Urteile v. - IX ZR 22/03 NWB GAAAB-82795, IX ZR 28/04 NWB QAAAB-82796 und IX ZR 82/03 NWB VAAAB-83052) festgelegt. Mit einer jüngeren Entscheidung ( NWB MAAAC-18712 wurde diese Rechtsprechung nochmals bekräftigt. Sowohl Lastschriftgläubiger als auch Kreditinstitute können beide in sehr unterschiedlicher Weise von den Folgen der Rechtsprechung tangiert sein. Der Beitrag will das Risiko aufzeigen, das den Gläubiger mit der Wahl des Einzugsermächtigungsverfahrens bei einer Insolvenz seines Vertragspartners und Schuldners trifft. Aber auch für die am Lastschriftverfahren beteiligten Kreditinstitute – sowohl die 1. Inkassostelle als auch die Zahlstelle – können sich nicht unerhebliche Risiken aus dieser Rechtsprechung bei einer Insolvenz des Schuldners ergeben.
I. Sachverhalt der aktuellen Entscheidung
Die Klägerin des Rechtsstreits (BGH IX ZR 173/02), eine Vermieterin und Verkäuferin von Baumaschinen, zog die dafür fälligen Rechnungsbeträge per Lastschriftverfahren von einem Konto ihres Vert...