Zu § 13b UStG (§ 30a UStDV)
13b.18. Übergangsregelungen
1Zur Übergangsregelung in § 27 Abs. 4 UStG vgl. BStBl I S. 1013. 2Zur Übergangsregelung bei der Anwendung der Erweiterung des § 13b UStG ab auf alle Umsätze, die unter das GrEStG fallen, und auf bestimmte Bauleistungen vgl. BStBl I S. 453, und vom , BStBl I S. 1129. 3Zur Übergangsregelung bei der Anwendung der Erweiterung der Ausnahmen, in denen die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nicht anzuwenden ist, ab bei Messen, Ausstellungen und Kongressen vgl. BStBl I S. 796. 4Zur Übergangsregelung bei der Abgrenzung des Begriffs des Unternehmers, der selbst Bauleistungen erbringt, vgl. BStBl I S. 1298. 5Zum Übergang auf die Anwendung der Erweiterung des § 13b UStG ab auf Lieferungen von Kälte und Wärme, Lieferungen der in der Anlage 3 des UStG bezeichneten Gegenstände und bestimmte Lieferungen von Gold sowie zur Übergangsregelung bei der Anwendung der Erweiterung des § 13b UStG ab auf Gebäudereinigungsleistungen vgl. BStBl I S. 156. 6Zum Übergang auf die Anwendung der Erweiterung des § 13b UStG ab auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen vgl. Teil II des BStBl I S. 687, und Teil II des BStBl I S. 910. 7Zum Übergang auf die Anwendung der Erweiterung des § 13b UStG ab auf Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer vgl. BStBl I S. 1212. 8Zum Übergang auf die Anwendung der Erweiterung des § 13b UStG ab auf Lieferungen von Tablet-Computern, Spielekonsolen, Edelmetallen, unedlen Metallen, Selen und Cermets sowie zur Änderung der Anwendung des § 13b UStG ab bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen vgl. Teil II des BStBl I S. 1297. 9Zum Übergang auf die Anwendung der Änderung des § 13b UStG ab auf Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets vgl. Teil II des BStBl I S. 234. 10Zum Übergang auf die Anwendung der Änderung des § 13b UStG ab auf Lieferungen der in der Anlage 3 des UStG bezeichneten Gegenstände, auf Gebäudereinigungsleistungen, auf bestimmte Lieferungen von Gold sowie auf Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern, Spielekonsolen, integrierten Schaltkreisen, Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets vgl. Teil II des BStBl I S. 820. 11Zum Übergang auf die Anwendung der Änderung des § 13b UStG ab auf Übertragungen von Gas-und Elektrizitätszertifikaten vgl. Teil II des BStBl I S. 288. 12Zum Übergang auf die Anwendung der Änderung des § 13b UStG ab auf sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation vgl. Teil II des BStBl 2021 I S. 92.
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XAAAD-54581